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Feiern ohne Kontrollverlust

Wer Erfolge einfährt, soll diese auch feiern. Umso mehr, wenn sie durch die gemeinsame Teamarbeit begründet sind. Auf der Sommerparty genauso wie bei jeder anderen Feier im beruflichen Umfeld sollten jedoch die Verhaltensregeln bekannt sein. Und möglichst auch eingehalten werden.
Veröffentlicht am 10.07.2019

Manche Ereignisse bleiben jahrelang in Erinnerung und werden innerhalb der Kanzlei immer wieder aufgewärmt. Etwa die irre Anekdote vom Praktikanten, der sich bei der Weihnachtsfeier anno Weißnichtmehr an den Kronleuchter gehängt hat. Noch heute weiß niemand, was genau sich der junge Kollege dabei gedacht hat. Ob er sich vom Videoclip zu einem alten Nirvana-Hit beeinflussen ließ, in dem Kurt Cobain bei derselben Aktion viel Spaß hat? Oder ob es sich doch nur um eine Kurzschlusshandlung nach übermäßigem Alkoholkonsum handelte?

Überliefert ist jedenfalls, dass sich besagter Praktikant eh nur leicht verletzt habe – und dass der Kronleuchter niemanden unter sich begrub. Letzteren sah man dann, nach seiner Re-Installation, auch tatsächlich noch länger in der Kanzlei abhängen. Der andere zerbrach sich am nächsten Tag eventuell noch den Kopf darüber, ob die mit diesem „Unfall“ verbundenen Kosten wohl steuerlich absetzbar wären.

Professionalität wahren

Ganz so wild wird es wohl in den seltensten Fällen zugehen. Und völlig alkoholfrei müssen künftige Feiern auch nicht ablaufen. Der (inoffizielle) „Party-Knigge“ empfiehlt für Zusammenkünfte mit Vorstand, Geschäftsführung und Kollegen aber eher Zurückhaltung statt Ballermann-Feeling. Umso mehr, wenn etwa bei einem sommerlichen Barbecue Kunden und Geschäftspartner mit dabei sind. Im betrieblichen Umfeld sollte eben durchwegs eine gewisse Professionalität vorherrschen.

Gibt es einen Dress-Code, dann ist dieser von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten. Insofern es sich nicht gerade um eine Kostümparty handelt, sollte dies auch problemlos möglich sein. Auf der anderen Seite macht sich der Arbeitgeber sicher nicht unbeliebt, wenn die sonst vorherrschende Pflicht zum Anzug und bzw. Business-Kostüm im Hochsommer aufgeweicht wird.

Tabus bei der betrieblichen Feier

Der solcherart gesteigerte Wohlfühlfaktor darf einen natürlich nicht dazu verleiten, mit den Konventionen zu brechen. So gelten bestimmte Themen als tabu, zum Beispiel das Anbahnen von Gehaltsverhandlungen.

Zudem sollte von unpassenden Sympathiebekundungen Abstand genommen werden. Auch wenn sonst bereits alle mit dem Chef „per Du“ sind: Es liegt nicht am neuen Kollegen, dasselbe vom Vorgesetzten einzufordern. Das könnte, insbesondere vor versammelter Mannschaft, manchem Beobachter sogar als Führungsschwäche gelten. Zumindest aber könnte sich der Angesprochene vor den Kopf gestoßen fühlen.

Apropos Sympathie: Was dem einen als harmloser Flirt gelten mag, kann für das Gegenüber bereits im Bereich der Belästigung liegen. Alkohol ist dafür genauso wenig wie für den abgestürzten Kronleuchter eine Entschuldigung.