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Behinderung am Arbeitsplatz

Ein Unternehmen bildet im Idealfall die Mehrheitsgesellschaft ab – das umfasst die Geschlechter genauso wie die verschiedenen Ethnien unter den Bürgerinnen und Bürgern. Ebenfalls eine Rolle spielt dabei, ob Mitarbeitende mit einer (chronischen) Erkrankung oder einer Behinderung beschäftigt werden.
Veröffentlicht am 09.12.2019

Für viele Arbeitgeber stellt die Integration von Arbeitnehmern mit einer Behinderung auch zwei Jahrzehnte nach der Jahrtausendwende eine Herausforderung dar. Vielfach herrscht immer noch zu wenig Wissen über das Thema vor. Wobei es tatsächlich gar nicht so kompliziert erscheint, wenn man sich einmal ernsthaft damit beschäftigt. Es ist bei Menschen mit einer Behinderung nämlich ganz grundsätzlich genauso wie bei allen anderen: Wenn die für eine bestimmte berufliche Tätigkeit entscheidenden Fähigkeiten vorhanden sind, dann muss nur mehr eingeschätzt werden, ob jemand sympathisch ist und ins Team passt. 

Verlängerte Eingewöhnung

In der Praxis ist es freilich etwas komplizierter, wenn Menschen mit einer körperlichen Einschränkung integriert werden sollen. Neben der entsprechenden (barrierefreien) Vorbereitung der Räumlichkeiten ist es auch wichtig, die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend vorzubereiten. Die Eingewöhnungszeit verlängert sich in dem Sinn für alle Beteiligten.

Die individuellen Bedürfnisse machen sich dann besonders bemerkbar, wenn jemand z.B. im Rollstuhl sitzt, womit in der Kanzlei Zugangsrampen und eventuell Aufzüge notwendig sind. Aber auch jemand, der eine Sehbehinderung hat, wird nicht allein mit barrierefreien Arbeitsmitteln glücklich werden, sondern bedarf mitunter eines taktilen Bodenleitsystems. In beiden Fällen wird den anderen Team-Mitgliedern etwas Geduld abverlangt, da die neue Kollegin bzw. der neue Kollege möglicherweise gezwungen ist, in den Kanzlei-Räumlichkeiten immer wieder einen Umweg zu machen; nicht nur für Meetings, sondern z.B. auch auf dem Weg zum gemeinsamen Mittagessen.

Deutschland: Jeder zehnte Mensch ist betroffen

Dass „Behinderung“ kein Minderheitenproblem ist, belegen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach leben deutschlandweit fast acht Millionen schwerbehinderte Menschen: „2017 waren somit 9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung schwerbehindert.“ In der genauen Definition sind das jene Personen, „denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben“. 

Diese Zahlen sollten jedenfalls zum nachdenken anregen. Immerhin kann von heute auf morgen jeder mit einer Behinderung konfrontiert sein – persönlich oder über jemanden aus dem engsten familiären Umfeld: etwa durch ein Verkehrsunglück, eine Sportverletzung oder altersbedingte, chronische Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparats.