Stellenangebot Steuerfachangestellte(r) oder Steuerfachwirt(in)
Stellenangebot Steuerfachangestellte(r) oder Steuerfachwirt(in)
Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde,
Corona ist aktuell überall und kann sich zur existenziellen Bedrohung auswachsen. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite.
Die verfügbaren Informationen ändern sich täglich, sogar zum Teil stündlich. Wir hoffen, dass unsere Aufstellung und Sammlung Ihnen hilft, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden und zu mildern.
Denken Sie daran: Sie können uns immer ansprechen und sich über die geeigneten Maßnahmen informieren. Führen Sie frühzeitig Gespräche, lassen Sie sich beraten und denken Sie in alle Richtungen. Denn nur so können Sie die Herausforderung meistern.
Unsere Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der tagesaktuellen Entwicklungen. Dennoch bemühen wir uns, Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie in dieser Krise zu unterstützen.
Lassen Sie uns vorangehen und gemeinsam die Krise aktiv meistern.
Das Team der Kanzlei Ariane Wiegand-Striewe, Steuerberater
Beachten Sie bitte, dass sich die Informationslage laufend ändert. Unsere Aussagen bilden den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung ab und können möglicherweise durch tagesaktuelle Entwicklungen überholt sein. Ebenso stellen sie keine persönliche Beratung dar oder können diese ersetzen.
Bei Fragen Ihre individuelle Situation betreffend stehen wir Ihnen selbstverständlich stets zur Verfügung.
Nachfolgend sammeln wir für Sie nützliche Links und Informationen:
- Informationen für Unternehmer und Kulturschaffende:
- Kurzarbeitergeld:
- Insolvenzantragpflicht:
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine Lösung vor, die die Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzt (siehe Pressemitteilung)
- Weitere Informationen finden Sie unter:
- Hier auch nützliche Hinweise:
Aktuellste Info der Stadt Leipzig:
Finanzbürgermeister Torsten Bonew sagt Unterstützung für Unternehmen zu:
Aussetzung Gewerbesteuer
Leipzigs Kämmerer hat mit Wirkung von heute (25.03.2020) den Zahltermin 15. Mai 2020 für die Gewerbesteuer ausgesetzt. Das bedeutet, dass im Mai keine fälligen Gewerbesteuern von der Stadt abgebucht werden und auch keine Überweisungen notwendig sind. Der nächste Termin bleibt vorerst der 15. August 2020. Dafür brauchen keine individuellen Anträge gestellt werden. Darüber hinaus können Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer bis zum 31. Dezember 2020 formlos und vereinfacht per Fax (0341 123-3025) oder per E-Mail (amt20_steuern@leipzig.de) an die Stadtkämmerei (Abteilung Steuern) gestellt werden.
Ebenso kann im Einzelfall die Stundung der Grundsteuer und der Vergnügungssteuer beantragt werden. Auf der Internetseite des Dezernates Finanzen der Stadt Leipzig können diese Informationen abgerufen werden.
Ich bin eine Steuerberaterin im Leipziger Zentrum und suche für meine inhabergeführte Kanzlei zur Verstärkung meines Teams ein(e):
Steuerfachwirt (m/w/d)
Was ich zu bieten habe:
Die zu besetzende Stelle ist zeitlich unbefristet und individuell in Teilzeit (30h/32h) oder Vollzeit (40h) möglich.
Es erwarten Sie – neben einem modernen Arbeitsplatz in einem angenehmen Umfeld – anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem jungen und dynamischen Team sowie Förderungen durch individuelle Weiterbildungsangebote.
Für unsere Mandanten sind wir Spezialisten im Bereich Lohnoptimierung, wovon Sie selbstverständlich auch profitieren können. Eine leistungsgerechte Vergütung ist für mich selbstverständlich.
Ihr Profil:
Ich setze voraus, dass Sie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte (m/w/d) mit Weiterbildung als Steuerfachwirt (m/w/d) oder langjährige Berufserfahrung in unserem Berufsfeld mit Weiterbildung zum Steuerfachwirt (m/w/d) haben. Ein freundlicher und kompetenter Umgang mit Ihrem Umfeld, Lernbereitschaft, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein ist für Sie kein „Muss“ sondern ein persönliches Bedürfnis. Die sichere Anwendung der DATEV- und MS-Office-Programme wird erwartet. Digitalisierung ist für Sie kein Fremdwort.
Ihre Aufgaben:
- Mandanten in Fragen der Steuererklärung, Steuergestaltung, Buchführung, betriebswirtschaftlichen Fragen, Finanzierung, Finanzplanung, in Organisationsfragen sowie beim Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen beraten und unterstützen
- Sicherstellung sämtlicher Steuerersparnismöglichkeiten
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuer-, Einkommenssteuer-, Körperschaftstseuer- und Gewerbesteuererklärungen
- Zuarbeiten für Erbschaftssteuererklärungen
- Unterlagen prüfen (z. B. Kassenbuch, Rechnungen, Bankbelege)
- Geschäftsvorgänge zu ordnungsgemäßen Buchungen verarbeiten
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüssen von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Freiberuflern und Einzelunternehmen
- die Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
- Erstellung von Kostenrechnungen, Kalkulationen u. Wirtschaftlichkeitsrechnungen
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen sowie abwechslungsreichen Herausforderung sind und sich angesprochen fühlen, freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, gern auch per E-Mail:
Ariane Wiegand-Striewe, Steuerberater
Emilienstraße 30
04107 Leipzig
Tel. 0341/225 229 0
E-Mail: info@awi-leipzig.eu
Themen dieser Mandanteninformation 3-2019 sind:
- Briefkastenanschrift des Rechnungsausstellers
- Dienstwagen im Minijob-Ehegattenarbeitsverhältnis
- Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer
- Liebhaberei bei Dauerverlusten
- Keine Umsatzsteuerfreiheit bei Fahrschulunterricht
- Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Mitarbeiter
Themen dieser Mandanteninformation 2-2019 sind:
- Einschränkung der Sollbesteuerung
- Bundesfinanzministerium zur Realteilung
- Überlassung von Elektrofahrzeugen
- Zinsen: Aussetzung der Vollziehung
- Betrieb eines Blockheizkraftwerkes
- Abzug nicht anerkannter Heilmethoden
Themen dieser Mandanteninformation 1-2019 sind:
- Minderung der Umsatzsteuer bei Bauträgern
- E-Dienstwagen und Jobtickets steuerfrei
- Höheres Kindergeld ab Juli 2019
- Verfassungswidrigkeit der Zinsen ab 2012
- Krankenversicherung für das Kind
- Mindestlohn steigt
Themen dieser Mandanteninformation 6-2018 sind:
- Geplante Änderungen durch das „JStG 2018„
- Vorsteuerabzug bei Briefkastenanschrift, BFH, Urteile v. 21.6.2018 – V R 25/15 (Kfz-Händler) und V R 28/16 (Schrotthändler), dem folgend: BFH, Urteil v. 13.06.2018 – XI R 20/14,
- „Comfort letter“ zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen,
- Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen, BMF, Schreiben v. 19.6.2018 – IV A 4 – S 0316/13/10005 :053, BStBl 2018 I S. 706,
- Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung, BGBl I 2018 S. 1348,
- Absagen zu Betriebsfeiern, FG Köln, Urteil v. 27.6.2018 – 3 K 870/17, Rev. beim BFH: Az. VI R 31/18, entgegen BMF, Schreiben v. 14.10.2015 – IV C 5 – S 2332/15/100001,
- Verlust aus der Veräußerung von Aktien, BFH, Urteil v. 12.6.2018 – VIII R 32/16,
- Baukindergeld: Antrag ab sofort möglich, s. auch KfW online
Themen dieser Mandanteninformation 5/2018 sind:
- Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug im Kfz- Handel, BFH, Urteil v. 1.3.2018 – V R 18/17
- BMF zur Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen, BMF zur Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen, BMF, Schreiben v. 19.6.2018
- Erfassung von EC-Karten- Umsätzen, BMF, Schreiben an den DIHK, den Handelsverband Deutschland sowie den Zentralverband des Deutschen Handwerks v. 29.6.2018 – IV A 4 – S 0316/13/10003-09
- Anwendungserlass zur Kassennachschau, BMF, Schreiben v. 29.5.2018
- Abfindung bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags, BFH, Urteil v. 13.3.2018 – IX R 16/17
- Ortsübliche Miete für möblierte Wohnung, BFH, Urteil v. 6.2.2018 – IX R 14/17
Ich bin eine Steuerberaterin im Leipziger Zentrum und suche für meine inhabergeführte Kanzlei ab September 2018 zur Verstärkung meines Teams ein(e):
Steuerfachangestellte(r) oder Steuerfachwirt(in)
Was ich zu bieten habe:
Die zu besetzende Stelle ist zeitlich unbefristet und individuell in Teilzeit (30h/32h) oder Vollzeit (40h) möglich.
Es erwarten Sie – neben einem modernen Arbeitsplatz in einem angenehmen Umfeld – anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem jungen und dynamischen Team sowie Förderungen durch individuelle Weiterbildungsangebote.
Für unsere Mandanten sind wir Spezialisten im Bereich Lohnoptimierung, wovon Sie selbstverständlich auch profitieren können.
Ihr Profil:
Ein freundlicher und kompetenter Umgang mit meinen langjährigen Mandanten und den Kollegen, Lernbereitschaft, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie die sichere Anwendung der DATEV- und MS-Office-Programme sind für Sie ebenso selbstverständlich wie für mich.
Ihre Aufgaben:
- die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüssen von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Freiberuflern und Einzelunternehmen
- die Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
- Ansprechpartner für die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen sowie abwechslungsreichen Herausforderung sind und sich angesprochen fühlen, freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, gern auch per E-Mail:
Ariane Wiegand-Striewe, Steuerberater
Emilienstraße 30
04107 Leipzig
Tel. 0341/225 229 0
E-Mail: info@awi-leipzig.eu
Themen dieser Mandanteninformation 4-2018:
- Sanierungserlass: Reaktion der Finanzverwaltung auf die neue Rechtsprechung des BFH, BMF-Schreiben v. 29.3.2018 – IV C 6 – S 2140/13/10003
- Einheitsbewertung bei der Grundsteuer verfassungswidrig, BVerfG, Urteil v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14
- Sonderausgabenabzug bei Verzicht auf Erstattung von Krankheitskosten, BFH, Urteil v. 29.11.2017 – X R 3/16; Fortführung der Rechtsprechung zum Selbstbehalt: BFH, Urteil v. 18.7.2012 – X R 41/11, BStBl 2012 II S. 821 (Praxisgebühr) sowie BFH, Urteil v. 1.6.2016 – X R 43/14, BStBl 2017 II S. 55
- Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen, FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.7.2017 – 12 K 12040/17
- zur Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims, BFH, Urteil v. 29.11.2017 – II R 14/16
- Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen ab 2015, BFH, Beschluss v. 25.4.2018 – IX B 21/18
Themen dieser Mandanteninformation 3-2018:
- Investitionsabzugsbetrag bei einer Personengesellschaft, BFH, Beschluss v. 15.11.2017 – VI R 44/16
- Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Bestandskraft des ESt-Bescheids, BFH, Beschluss v. 5.2.2018 – X B 161/17, NV
- Keine Hinzuschätzung wegen fehlender fortlaufender Rechnungsnummern, FG Köln, Urteil v. 7.12.2017 – 15 K 1122/16, rkr.
- Pauschalversteuerung bei Stadionbesuchen, FG Bremen, Urteil v. 21.9.2017 – 1 K 20/17 (5), rkr.
- Außenputz und Außenanlagen eines Neubaus, FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.11.2017 – 6 K 6199/16
- Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts bei einer Schenkung, BFH, Urteil v. 24.10.2017 – II R 40/15